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Mitarbeiter*in für den Kinder- und Jugendtreff "Das Wohnzimmer" in Vorst (m/w/d).

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Kinder- und Jugendtreff "Das Wohnzimmer", Gerkeswiese 40 , 47918 Tönisvorst
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bis Entgeltgruppe S11b TVöD-SuE

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befristet als Elternzeitvertretung

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Vollzeit (39 Stunden)

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Die Stadt Tönisvorst sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in für den Kinder- und Jugendtreff "Das Wohnzimmer" in Vorst (m/w/d).

Willkommen bei der Stadt Tönisvorst - die Apfelstadt mit ca. 30.000 Einwohnern, die nicht nur durch ihre idyllische Lage zwischen den Metropolen am Niederrhein besticht, sondern auch als attraktive Arbeitgeberin zahlreiche Möglichkeiten für Ihre erfolgreiche Karriere bietet.

Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften, als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.

Als familien- und kinderfreundliche Stadt, betreibt die Abteilung für Kinder und Jugend der Stadt Tönisvorst städtische Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und Offene Ganztagsschulen.

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Ihr Aufgabengebiet

    • Unterstützung und Beratung aller Gruppen im Jugendzentrum
    • Mitwirkung bei der Integration und Freizeitangeboten
    • Mitwirkung bei den bedarfsorientierten freizeitpädagogischen Angeboten und Projekten (auch in den Ferien)
    • Mitarbeit bei der Durchführung von Gruppenaktivitäten und Veranstaltungen in den Ortschaften
    • Einzelfallhilfe und Erstberatung von Besucher*innen bei Problemen
    • Unterstützung bei der Durchführung von speziellen Gruppenprojekten
    • Kooperationen mit der Schulsozialarbeit



Wir bieten Ihnen

    • Bezahlung nach dem TVöD-SuE bis zu S11b mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge etc.), vorbehaltlich der persönlichen Qualifikation
    • 30 Tage tariflicher Urlaub
    • beste Bedingungen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
    • Fort- und Weiterbildungsangebote
    • Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
    • eine individuelle Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen / Kollegen
    • eine abwechslungsreiche, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit zur fachlichen Mitgestaltung
    • ein kollegiales und motivierendes Arbeitsklima, das von Vertrauen und Teamgeist geprägt ist


Das bringen Sie mit

    • einen Studienabschluss mit pädagogischem Hintergrund (Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder vergleichbar) oder eine
    • Ausbildung zum*zur Erzieher*in mit staatlicher Anerkennung
    • pädagogische und soziale Kompetenz
    • Teamfähigkeit
    • Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit
    • Bereitschaft zur Arbeit am Nachmittag und in den Abendstunden (Mo-Fr.) sowie an einigen Wochenenden im Jahr
    • Freude und hohes Einfühlungsvermögen bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen. Die Stelle eignet sich für eine Besetzung in Teilzeit. Die Realisierung hängt von den eingehenden Bewerbungen ab.

Bewerbungsschluss ist der 12.05.2025.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
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 Kontakt

Sie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei:

Herr Jakubowski
Tel.: +49 2151 999 146

Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:

Frau Dicker
Tel.: +49 2151 999 115

  Hinweise zum Bewerbungsverfahren:

Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.

Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.


     

     

            Stadt Tönisvorst
          - Der Bürgermeister -
            Bahnstraße 15
            47918 Tönisvorst
            Telefon +49 2151 999 0



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