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Mitarbeiter*in (m/w/d) in der Jugendfreizeiteinrichtung JFZ St. Tönis

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JFZ St. Tönis, Gelderner Str. 61, 47918 Tönisvorst
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bis Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE

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unbefristet

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39 Stunden (Vollzeit)

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Die Stadt Tönisvorst sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) in der Jugendfreizeiteinrichtung JFZ St. Tönis.

Die Einrichtungen bieten vielfältige Möglichkeiten zur offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Raum für kreative Projekte, pädagogische Angebote und eine aktive Beteiligung der Jugendlichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung attraktiver, abwechslungsreicher Angebote und Projekte, die gemeinsam mit den jungen Menschen gestaltet werden. Ebenso ist die enge Zusammenarbeit mit dem Streetworker der Stadt Tönisvorst sowie weiteren Kooperationspartnern fester Bestandteil der Arbeit.

Ein Einsatz im ebenfalls städtischen Kinder- und Jugendtreff „Das Wohnzimmer“ im Stadtteil Vorst kann im Rahmen von Vertretungs- oder Krankheitsfällen erfolgen und bietet zusätzliche Einblicke in die vielfältige offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Tönisvorst.

Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften, als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.

Als familien- und kinderfreundliche Stadt, betreibt die Abteilung für Kinder und Jugend der Stadt Tönisvorst städtische Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und Offene Ganztagsschulen.

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Ihr Aufgabengebiet

    • Fortführung und Weiterentwicklung der Konzeption für die offene Jugendarbeit im Jugendzentrum 
    • Kooperation mit weiteren Trägern
    • Kooperation mit Ehrenamtler*innen und Vereinen
    • Unterstützung und Beratung aller Gruppen im Jugendzentrum 
    • Mitwirkung bei der Integration und Freizeitangeboten
    • Entwicklung und Durchführung bedarfsorientierter freizeitpädagogischer Angebote und Projekte (auch in den Ferien)
    • Entwicklung von Gruppenaktivitäten und Veranstaltungen in den Ortschaften
    • Einzelfallhilfe und Erstberatung von Besucher*innen bei Problemen
    • eigenverantwortliche Durchführung von speziellen Gruppenprojekten
    • Kooperationen mit der Schulsozialarbeit



Wir bieten Ihnen

    • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst bis S 11b (TVöD-SuE), vorbehaltlich der persönlichen Qualifikation
    • eine spannende Tätigkeit in einem gesellschaftlich wichtigen und abwechslungsreichen Arbeitsfeld
    • 30 Tage tariflicher Urlaub und zwei Regenerationstage (je nach Wunsch Umwandlung von Teilen der Zulage in zwei Umwandlungstage möglich)
    • Fahrradleasing
    • Brauchtumstag Rosenmontag
    • Gesundheitstage
    • Teambuildingtage
    • 1/2 Tag Urlaub an Geburtstagen
    • Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
    • eine abwechslungsreiche, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit zur fachlichen Mitgestaltung
    • ein kollegiales und motivierendes Arbeitsklima, das von Vertrauen und Teamgeist geprägt ist


Das bringen Sie mit

    • ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder eines vergleichbaren pädagogischen Studiengangs (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder
    • eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in
    • ausgeprägte soziale Kompetenz
    • Teamfähigkeit
    • mehrjährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit
    • Bereitschaft zur Arbeit am Nachmittag und in den Abendstunden (Mo-Fr.) sowie an einigen Wochenenden im Jahr
    • Freude und hohes Einfühlungsvermögen bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

    Der Besitz einer Fahrerlaubnis, Führerschein Klasse B wird vorausgesetzt. Darüber hinaus muss die Bereitschaft bestehen, ein im Privatbesitz befindliches Fahrzeug für dienstlich notwendige Fahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen.

    Die regulären Öffnungszeiten der Einrichtungen liegen montags bis donnerstags zwischen 14:00 und 21:00 Uhr. Der Arbeitsschwerpunkt liegt entsprechend in den Nachmittags- und frühen Abendstunden und bietet damit ein besonderes Arbeitsumfeld außerhalb klassischer Bürozeiten.

    Je nach Angebotsstruktur, Projekten, Ferienprogrammen oder besonderen Veranstaltungen kann es zu flexiblen Anpassungen der Arbeitszeiten kommen. Diese Flexibilität ermöglicht eine abwechslungsreiche und praxisnahe Tätigkeit mit viel Gestaltungsspielraum im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen. Die Stelle eignet sich auch für eine Besetzung in Teilzeit. Die Realisierung hängt von den eingehenden Bewerbungen ab.

Bewerbungsschluss ist der 28.09.2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
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 Kontakt

Sie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei:

Herrn Jakubowski
**Tel.: +49 2151 999 146

Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:

Herrn Kawaters
**Tel.: +49 2151 999 176

  Hinweise zum Bewerbungsverfahren:

Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.

Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.


     

     

            Stadt Tönisvorst
          - Der Bürgermeister -
            Bahnstraße 15
            47918 Tönisvorst
            Telefon +49 2151 999 0



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