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Sachbearbeitung für den Bereich Grundsicherung SGB XII (m/w/d)

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Verwaltungsgebäude St. Tönis Bahnstraße 15 , 47918 Tönisvorst
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Entgeltgruppe 9c TVöD

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befristet für ein Jahr

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Vollzeit (39 Stunden)

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Die Stadt Tönisvorst sucht schnellstmöglich eine Sachbearbeitung für den Bereich Grundsicherung SGB XII (m/w/d) befristet für ein Jahr.

Willkommen bei der Stadt Tönisvorst - die Apfelstadt mit ca. 30.000 Einwohnern, die nicht nur durch ihre idyllische Lage zwischen den Metropolen am Niederrhein besticht, sondern auch als attraktive Arbeitgeberin zahlreiche Möglichkeiten für Ihre erfolgreiche Karriere bietet.

Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.

Unser Team besteht aus engagierten Mitarbeiter*innen, die täglich daran arbeiten, das Leben unserer Bürger*innen zu verbessern. Gemeinsam setzen wir uns für eine effiziente Verwaltung, einen herausragenden Service und nachhaltige Entwicklung ein.

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Ihr Aufgabengebiet

    • Beratung und Unterstützung der nicht erwerbsfähigen Hilfesuchenden nach dem SGB XII
    • Grundleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfen in besonderen Lebenslagen
    • Geltendmachung vorrangiger Ansprüche und Kostenerstattungsansprüchen
    • Geltendmachung rückständiger Ansprüche und Überwachung der Rückführung



Wir bieten Ihnen

    • Die Eingruppierung erfolgt bei Beschäftigten nach dem TVöD – bis Entgeltgruppe 9c
    • jährliche leistungsorientierte Bezahlung gem. Vorgaben des TVöD sowie Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte
    • 30 Tage tariflichen Urlaub (31 Tage ab 2027) sowie einen zusätzlichen Brauchtumstag (Rosenmontag)
    • ab 2027 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
    • einen halben Tag Sonderurlaub am Geburtstag
    • Gesundheitstage und Teambuildingmaßnahmen
    • einen krisensicheren Arbeitsplatz
    • beste Bedingungen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf (z.B. mobiles Arbeiten, Gleitzeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
    • einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz
    • eine abwechslungsreiche, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit zur fachlichen Mitgestaltung
    • ein kollegiales und motivierendes Arbeitsklima, das von Vertrauen und Teamgeist geprägt ist
    • kurze Entscheidungswege und flache Hierarchien mit einer offenen Kommunikationskultur
    • hohe Eigenverantwortung, und vor allem viel Freiraum für eigene Ideen


Das bringen Sie mit

    • erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder vergleichbare Ausbildung
    • hohe Einsatzbereitschaft mit Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz, Belastbarkeit
    • interkulturelle Kompetenz
    • flexible Arbeitszeitgestaltung


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Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen. Die Stelle eignet sich für eine Besetzung in Teilzeit. Die Realisierung hängt von den eingehenden Bewerbungen ab.

Bewerbungsschluss ist der 19.01.2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
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 Kontakt

Sie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei:

Frau Dornbusch
**Tel.: +49 2151 999 111

Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:

Herr Kawaters
**Tel.: +49 2151 999 176

  Hinweise zum Bewerbungsverfahren:

Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.

Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.


     

     

            Stadt Tönisvorst
          - Der Bürgermeister -
            Bahnstraße 15
            47918 Tönisvorst
            Telefon +49 2151 999 0



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