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Eingruppierung |
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| bis Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE |
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Befristung |
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| unbefristet |
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Arbeitszeit |
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| 39 Stunden (Vollzeit) |
0
Die Stadt Tönisvorst sucht zum 01.06.2026 eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Seniorenberatung
Willkommen bei der Stadt Tönisvorst - die Apfelstadt mit ca. 30.000 Einwohnern, die nicht nur durch ihre idyllische Lage zwischen den Metropolen am Niederrhein besticht, sondern auch als attraktive Arbeitgeberin zahlreiche Möglichkeiten für Ihre erfolgreiche Karriere bietet.
Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften, als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.
Als familien- und kinderfreundliche Stadt, betreibt die Abteilung für Kinder und Jugend der Stadt Tönisvorst städtische Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und Offene Ganztagsschulen.
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Qualifikation für S12 TVöD-SuE
Qualifikation für S8b TVöD-SuE
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Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen. Die Realisierung hängt von den eingehenden Bewerbungen ab.
Bewerbungsschluss ist der 27.05.2026.
KontaktSie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei:
Frau Dornbusch
**Tel.: +49 2151 999 111
Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:
Herrn Kawaters
**Tel.: +49 2151 999 176
Hinweise zum Bewerbungsverfahren:Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.
Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.
