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Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung -PIA- (m/w/d) 2026

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Städtische Einrichtungen
47918 Tönisvorst


Image Vergütung nach dem TVAöD-Pflege
1. Ausbildungsjahr: 1.490,69 € 
2. Ausbildungsjahr: 1.552,07 €
3. Ausbildungsjahr: 1.653,38 €
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01.08.2026 - 31.07.2029


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39 Stunden



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Die Stadt Tönisvorst sucht zum Ausbildungsstart 2026 fünf Auszubildende für die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung -PIA- (m/w/d).

Willkommen bei der Stadt Tönisvorst - die Apfelstadt mit ca. 30.000 Einwohnern, die nicht nur durch ihre idyllische Lage zwischen den Metropolen am Niederrhein besticht, sondern auch als attraktive Arbeitgeberin zahlreiche Möglichkeiten für Ihre erfolgreiche Karriere bietet.

Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften, als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.

Unser Team besteht aus engagierten Mitarbeiter*innen die täglich daran arbeiten, das Leben unserer Bürger*innen zu verbessern. Gemeinsam setzen wir uns für eine effiziente Verwaltung, einen herausragenden Service und nachhaltige Entwicklung ein.

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Ablauf der Ausbildung

    • dreijährige Ausbildung
    • der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in einer städtischen Kindertageseinrichtung
    • die theoretischen Ausbildungsinhalte werden in der Berufsschule vermittelt
    • Berufsbezeichnung nach Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin /staatlich anerkannter Erzieher“



Diesen Herausforderungen stellen Sie sich gerne

    • Spaß am Umgang mit Menschen und Kindern
    • Hilfsbereitschaft, Flexibilität und Leistungsbereitschaft
    • Engagement, freundliches und verbindliches Auftreten
    • Zuverlässigkeit, Team- und Konfliktfähigkeit


Das bringen Sie mit

    • Mittlerer Schulabschluss und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mind. zwei Jahren (z. B. Kinderpfleger*in)
    • Fachhochschulreife eines einschlägigen Bildungsganges (z. B. Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen)
    • Abitur, Fachabitur oder nicht einschlägige Berufsausbildung und einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens 240 Stunden (sechs Wochen in Vollzeit) in geeigneter Einrichtung (z. B. in Kindertageseinrichtungen, OGS, Heimen)

    Die Anmeldung bei einem Berufskolleg (bevorzugt Berufskolleg Viersen oder Berufskolleg Vera-Beckers) und die schriftliche Zusage für einen Schulplatz ist die Voraussetzung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages über die Praxisstelle.

    • Impfschutz (insbesondere nach dem Masernschutzgesetz)
    • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
    • einwandfreies Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen.

Bewerbungsschluss ist der 02.02.2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
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 Kontakt

Sie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei:

Herr Jakubowski

Tel.: +49 2151 999 146


Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:

Frau Krug

Tel.: +49 2151 999 104

  Hinweise zum Bewerbungsverfahren:

Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.

Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.


     

     

            Stadt Tönisvorst
          - Der Bürgermeister -
            Bahnstraße 15
            47918 Tönisvorst
            Telefon +49 2151 999 0



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