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Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Kommunalen Ordnungsdienst

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Verwaltungsgebäude St. Tönis Hospitalstraße 15, 47918 Tönisvorst
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Entgeltgruppe 9a TVöD 
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unbefristet

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Vollzeit

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Die Stadt Tönisvorst sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Kommunalen Ordnungsdienst.

Willkommen bei der Stadt Tönisvorst - die Apfelstadt mit ca. 30.000 Einwohnern, die nicht nur durch ihre idyllische Lage zwischen den Metropolen am Niederrhein besticht, sondern auch als attraktive Arbeitgeberin zahlreiche Möglichkeiten für Ihre erfolgreiche Karriere bietet.

Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften, als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.

Unser Team besteht aus engagierten Mitarbeiter*innen die täglich daran arbeiten, das Leben unserer Bürger*innen zu verbessern. Gemeinsam setzen wir uns für eine effiziente Verwaltung, einen herausragenden Service und nachhaltige Entwicklung ein.

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Ihr Aufgabengebiet

    Der Dienst ist in der Regel in einem wöchentlich wechselnden Schichtdienst (Früh- und Spätdienst), auch zu ungünstigen Zeiten, wie in den Abend- und Nachtstunden bzw. bei anlassbezogenen Sondereinsätzen auch Sonn- und Feiertagen zu verrichten.

    • Präsenzaufgaben / Streifendienst
    • Erste*r Ansprechpartner*in für die Bürger*innen vor Ort
    • Präventive Gefahrenabwehr durch Kommunikation und Information
    • Eigenverantwortliche Prüfung und Überwachung vor Ort, bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Ermittlung von ordnungsbehördlichen Sachverhalten, Verursacherermittlung, Halterermittlungen, eigenes Tätigwerden oder Weitergabe an den Innendienst
    • Vollzug von Ordnungsverfügungen des Innendienstes
    • Prüfungen und Überwachungen von Maßnahmen des Jugendschutzes sowie Schulzuführungen
    • Bearbeitung und Vollzug von Amtshilfeersuchen anderer Behörden
    • Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden (u. a. Kreisordnungsamt, Polizei und Feuerwehr)
    • Durchführung von Maßnahmen zur Unterbringung psychisch erkrankter Personen nach dem PsychKG
    • Eigenverantwortliche Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
    • Erteilung von Verwarnungsgeldern, Einleiten von Ordnungswidrigkeitenverfahren
    • Berichtswesen und Anfertigen von Stellungnahmen festgestellten Sachverhalten



Wir bieten Ihnen

    • Bezahlung nach dem TVöD bis zu EG 9a mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge etc.)
    • jährliche leistungsorientierte Bezahlung gem. Vorgaben des TVöD sowie Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte
    • 30 Tage tariflichen Urlaub (31 Tage ab 2027) sowie einen zusätzlichen Brauchtumstag (Rosenmontag)
    • ab 2027 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
    • einen halben Tag Sonderurlaub am Geburtstag
    • Gesundheitstage und Teambuildingmaßnahmen
    • einen krisensicheren Arbeitsplatz
    • beste Bedingungen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf (z.B. mobiles Arbeiten, Gleitzeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
    • einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz
    • eine abwechslungsreiche, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit zur fachlichen Mitgestaltung
    • ein kollegiales und motivierendes Arbeitsklima, das von Vertrauen und Teamgeist geprägt ist
    • kurze Entscheidungswege und flache Hierarchien mit einer offenen Kommunikationskultur
    • hohe Eigenverantwortung, und vor allem viel Freiraum für eigene Ideen


Das bringen Sie mit

    • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r, Verwaltungswirt*in oder erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I oder
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung; in diesen Fällen behalten wir uns die Nachqualifizierung mit den Inhalten des Verwaltungslehrgangs I (Basislehrgang) vor
    • physische Belastbarkeit zur Erfüllung der Aufgabenstellung vor Ort; inwieweit diese vorliegt, wird grundsätzlich durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt
    • Eintragungsfreies Führungszeugnis und die Fahrerlaubnis der Klasse B
    • Bereitschaft an der Teilnahme von Fortbildungen hinsichtlich Rechtskunde, Deeskalationstrainings und Kommunikationsverhalten
    • Eigeninitiative und Teamfähigkeit
    • Serviceorientierung und Belastbarkeit
    • Bereitschaft am ordnungsbehördlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen

    Wünschenswert

    • Berufserfahrung im kommunalen Vollzugsdienst oder ähnliches
    • Neben weiteren Rechtsgebieten sind Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht von besonderer Bedeutung

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen. Die Stelle eignet sich für eine Besetzung in Teilzeit. Die Realisierung hängt von den eingehenden Bewerbungen ab.

Bewerbungsschluss ist der 23.03.2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
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 Kontakt

Sie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei:

Herrn Jäger
**Tel.: +49 2151 999 133

Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:

Herrn Kawaters
**Tel.: +49 2151 999 176

  Hinweise zum Bewerbungsverfahren:

Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.

Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.


     

     

            Stadt Tönisvorst
          - Der Bürgermeister -
            Bahnstraße 15
            47918 Tönisvorst
            Telefon +49 2151 999 0



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